Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Sandra Díaz Alvayay
Hebamme/ Still- und Laktationsberaterin IBCLC
Meisterweg 102
21337 Lüneburg
Allgemeine Geschäftsbestimmungen - Hebammenhilfe
Zwischen der Schwangeren/Entbundenen - nachfolgend Leistungsempfänger:in genannt und der Hebamme Sandra Díaz Alvayay - nachfolgend Hebamme genannt
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger:in sind privatrechtlicher Natur.
Die Leistungsempfänger:in erreicht die Hebamme unter 0177- 743 43 25 (telefonisch oder per SMS) oder hebamme.sandradiaz@posteo.de (wird nur alle paar Tage eingesehen).
Ist die Hebamme telefonisch nicht direkt erreichbar, hinterlässt die Leistungsempfänger:in eine Nachricht auf ihrem Anrufbeantworter und erhält somit eine schnellst mögliche Rückmeldung.
Die Geschäftszeiten der Hebamme sind Montag-Freitag zwischen 8:00 und 13:30 Uhr.
Erreichbarkeit der Hebamme ist in derselben Zeit per Mail oder telefonisch (eine Nachricht auf der Mailbox mit Namen, Grund und Telefonnummer hinterlassen).
An Wochenenden und Feiertagen findet eine Betreuung und Erreichbarkeit nur nach Vereinbarung statt. Außerhalb dieser Zeiten stehen Ihnen die Ambulanzen der Kliniken zur Verfügung.
Es gibt keinen Anspruch auf ständige Erreichbarkeit der Hebamme. In Notfällen ist die 112 zu kontaktieren.
In den Geschäftszeiten finden unten genannte Leistungen statt.
Die Leistungsempfänger:in nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammen-hilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Telefonische Kurzberatung (insgesamt maximal 10 Min/Tag und in der Schwangerschaft max. 12
insgesamt)
- Hilfeleistung in Schwangerschaft und Wochenbett
- Hilfeleistung bei Still- Ernährungsschwierigkeiten ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der
Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des 9. Lebensmonats:
8 x max. 45 Minuten pro Besuch
- ggf. Herztonkontrolle bei ET-Überschreitung (bei unauffälliger vorangegangener Schwangerschaft)
(Die oben genannten Leistungen werden nach vollen 5 Minuten-Einheiten je 6,19 € berechnet und bei gültiger GKV direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet)
Eine telefonische Kurzberatung gilt als Kontakt und wird von oben genannten Minuteneinheiten abgezogen.
- Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen (2,27 € Versicherte, 4,05 € Kind)
- Km- Pauschale von 0,97 Cent pro angefangenen gefahrenen Kilometer bis maximal 25 Km einfache
Entfernung
- zu den Leistungen können zusätzlich Materialpauschalen anfallen. Je nach Art der Pauschale beträgt das Entgeld 2,30 € bis 11,56 €)
Soweit während der Schwangerschaft, im Wochenbett oder der Stillzeit Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
(1) Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erbracht, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
2) Bei Selbstzahler:innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der, von der Hebamme hinzugezogenen, Ärzt:innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt:innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfänger:in bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Dies betrifft z.B. Akupunktur (aktuell 30€ je Sitzung), sowie Leistungen deren Umfang die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V überschreiten. Siehe dazu Punkt 3. (weitere Kontakte können zum Teil ggf. von behandelnden Ärzt:innen verordnet werden).
Die Hebamme informiert rechtzeitig über das Erreichen der Obergrenzen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst, sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfänger:innen als Selbstzahler:innen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungen, welche die Leistungsempfänger:in durch andere Hebammen auf Kassenkosten in Anspruch nimmt, teilt sie* der Hebamme mit, um die Überschreitung der erstattungsfähigen Kontingente der Krankenkasse zu vermeiden. Sollten diese Kontingente überschritten werden (siehe dazu auch Punkt 5), wird die Leistungsempfänger:in zur Selbstzahlung verpflichtet.
(3) Sollte keine gültige Mitgliedschaft der, von der Leistungsempfänger:in angegebenen, Krankenkasse bestehen, werden der Leistungsempfänger:in alle Leistungen privat als Selbstzahler:in in Rechnung gestellt. Jegliche Änderungen bzgl. der Krankenversicherung sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen.
(4) Leistungsempfänger:innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte, Hartz IV-Amt), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfänger:in als Selbstzahler:in zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(5) Selbstzahler:innen (privat Krankenversicherte oder bei Nutzung von Wahlleistungen (Punkt 5).) sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesem Vertrag verpflichtet. Bei Selbstzahler:innen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfänger:in ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit der Krankenversicherung zu klären.
(6) Die Darlegung der erbrachten Leistungen oder vereinbarten Termine erfolgt mittels Unterschriftenlisten. Verträge werden in Kopie ausgehändigt und Rechnungen erstellt.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein:e Ärzt:in hinzugezogen wird, entsteht zu dieser:diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Weiterhin haftet die Hebamme nicht für erbrachte Leistungen einer Vertretungshebamme.
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfänger:in vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung einer Ärztin: eines Arztes oder bei einer Klinikeinweisung und Laboruntersuchungen, stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Leistungsempfänger:in und Kind erforderlich sind.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfänger:in mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Die Leistungsempfänger:in stimmt der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an externe Hebammen in Zeiten von Vertretungen/ gemeinsamer Betreuungen- je nach Absprache- an die betreffende Hebamme ausdrücklich zu.
Die Termine müssen persönlich oder per Telefon vereinbart und von beiden Seiten bestätigt werden.
Die Hebamme versucht Termine in einem Zeitraum von +/- 30 min. einzuhalten. Sollte es zu Abweichungen kommen, wird sie die Leistungsempfänger:in kurzfristig telefonisch/per SMS informieren.
Ein Termin kann bis 24 h vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten abgesagt oder umgeplant werden. Wird ein Termin weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin oder gar nicht durch die Leistungsempfänger:in abgesagt, so wird eine Gebühr von 75 € erhoben, unabhängig davon, welcher Grund zur Absage geführt hat. Hiervon ausgenommen ist die kurzfristige Terminabsage aufgrund der Geburt des Kindes, die nicht vorher erfolgen konnte.
Sollten im Haushalt der Leistungsempfänger:in Krankheitssymptome wie Halsschmerzen, Husten und/oder Fieber auftreten oder es Magen-Darm-Erkrankungen zum Terminzeitpunkt geben, wird die Hebamme vor ihrem Erscheinen darüber informiert. Die Hebamme hat dann die Möglichkeit den Termin zu verschieben oder eine telefonische Beratung durchzuführen.
Muss ein Termin durch die Hebamme abgesagt werden, wird ein neuer Termin zeitnah vereinbart. In Notfällen wendet sich die Leistungsempfänger:in dann an ihre behandelnde Arztpraxis, die kinderärtzliche Praxis oder die nächste Klinik bzw. Kinderklinik.
Ist die Hebamme krank, im Urlaub oder zu einer Fortbildung, besteht kein Anspruch auf eine Vertretung.
Im Falle einer Fortbildung wird die Leistungsempfänger:in vorher über den Zeitraum informiert. Sollte hierfür keine Vertretung vereinbart worden sein, versucht die Hebamme in diesem Zeitraum zu den oben genannten Geschäftszeiten erreichbar zu sein.
Hat die Hebamme Urlaub ist sie für diesen Zeitraum nicht erreichbar und es besteht kein Anspruch auf eine Vertretung.
Sonstige Regelungen
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.